Regelungen der Satzung
Ich erkenne die Regelungen der Satzung und die daraus folgenden Ordnungen des Vereins an. Für die Aufnahme von Mitgliedern gilt eine Probezeit von sechs Monaten. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss mindestens acht Wochen vor Halbjahresschluss (vor 01.05. oder 01.11.) schriftlich (auch per mail) beim Präsidium vorliegen.
Zusätzlicher Hinweis bei Minderjährigen: Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten neben dem Mitglied für die Erfüllung der sich aus der Satzung ergebenden finanziellen Pflichten. Die Erziehungsberechtigten erklären mit ihrer Zustimmung zum Vereinsbeitritt für die jeweils fälligen Zahlungspflichten ihres Kindes aufzukommen.
Datenschutzerklärung
Die mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich vom Airbus-SG Augsburg e.V. und seinen Abteilungen und ausschließlich zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung und Bestandsmeldung an die Verbände, in denen der Airbus-SG Augsburg e.V. Mitglied ist, genutzt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, sofern wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
Mit der Verwendung der oben angegebenen Daten durch Airbus-SG Augsburg e.V. zum Zwecke der Mitgliederverwaltung etc. erkläre ich mich hiermit einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich zur Abgabe der Einwilligungserklärung nicht verpflichtet bin und ich diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
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oder postalisch: Airbus-SG Augsburg e.V., Haunstetter Str. 168, 86161 Augsburg
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Aufnahmeantrag in die Sportgemeinschaft


